HAFTUNGSRECHT

Juristische Personen wie zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Stiftungen verfügen über ein gesondertes Vermögen. Dennoch können Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder unter verschiedenen Umständen haftbar gemacht werden, sowohl inner- als außerhalb einer Insolvenz. Dies gilt auch für andere Beteiligte wie zum Beispiel externe Berater und Wirtschaftsprüfer.

DIE PRAXIS

Wiggers Ross Advocaten | Belastingkundigen verfügt über umfangreiche spezielle Fachkenntnisse im Bereich der persönlichen Haftung. Unsere Anwälte werden regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt und sind unter anderem darum mit dieser Materie bestens vertraut. Unsere Anwälte können Ihnen helfen, wenn Sie als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder in einer anderen Eigenschaft von einem Insolvenzverwalter, einem Gläubiger oder dem Finanzamt in Anspruch genommen werden.

WOMIT KÖNNEN WIR NOCH HELFEN?

  • Geschäftsführerhaftung im Insolvenzfall
  • Steuerliche Geschäftsführerhaftung
  • Geschäftsführerhaftung bei unerlaubter Handlung

Kontakt

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HAFTUNGSRECHT ANWÄLTE

MR. H.J.D. TER WAARBEEK