Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um Ihre Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Überprüfung anzumelden, damit der Treuhänder Ihre Forderung in die Liste der vorläufig anerkannten Forderungen aufnehmen kann. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. In absehbarer Zeit erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung, ob Ihr Anspruch tatsächlich in die Liste der vorläufig anerkannten Ansprüche aufgenommen wurde. Grundsätzlich erhalten Sie bei dieser Insolvenz auch sonstige Korrespondenz per E-Mail.






















    Ohne Inkassokosten und/oder Vollstreckungsbescheid, einschließlich Zinsen und Mehrwertsteuer



    JaNein








    Hier können Sie Ihren Anspruch direkt nachweisen.
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    EigentumsvorbehaltRecht auf WerbungZurückbehaltungsrechtPfand- oder HypothekenrechtAndersNein
    In diesem Fall sind Sie verpflichtet, dem Treuhänder einen schriftlichen Nachweis vorzulegen.




    Schriftliche Nachweise können Sie hier direkt einsenden.
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