ARBEITSRECHT

Die Praxis des Arbeitsrechts erstreckt sich auf alle rechtlichen Aspekte der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für unsere Mandanten – sowohl Unternehmen als Privatpersonen – verfassen und bewerten wir Arbeitsverträge, führen wir Verhandlungen in Verfahren über Freisetzungsregelungen, Einzel- und Massenentlassungen, Suspendierungen, begleiten wir Restrukturierungen einschließlich Aufstellung eines Sozialplans und befassen wir uns mit Angelegenheiten in Bezug auf das Wettbewerbs- und Abwerbeverbot und das Mitspracherecht.

Zudem beraten wir zu den Möglichkeiten und Unmöglichkeiten im Fall von Tätigkeiten, die nicht auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags erbracht werden, sondern aufgrund eines Dienstleistungsvertrags, zum Beispiel eines Entsendungs-, Franchise- oder Geschäftsführungsvertrags. Wir verfügen über die spezifischen Kenntnisse in Bezug auf die oft weitreichenden Steuerfolgen, die derartige Verträge mit sich bringen können. Eventuelle Fallstricke liegen in der Entleiher- und Kettenhaftung oder der Frage, ob man Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen muss oder nicht.

DIE PRAXIS

Das Arbeitsrecht entwickelt sich ständig weiter. Zum Beispiel bewirkten das 2015 in den Niederlanden eingeführte Gesetz über Arbeit und Sicherheit und das neue niederländische Arbeitsrecht von 2020 große Veränderungen. Die Vorschriften bezüglich Kündigung, befristeter Arbeitsverträge, Wettbewerbsverbot und vieler anderer Aspekte wurden geändert. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es wichtig, sich gut beraten zu lassen.

Bei näherer Betrachtung von Kündigungsverfahren fällt auf, dass diese oft sehr komplex sind. Wie erstellt man als Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Beispiel einen guten Auflösungsvertrag? Welche Bedingungen müssen aufgenommen werden? Besteht ein Anrecht auf eine Abfindung oder Übergangsentschädigung und wenn ja, wie hoch muss diese sein? Die Absicht ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber völlige Übereinstimmung über den Inhalt und alle Absprachen erzielen. Wiggers Ross Advocaten | Belastingkundigen unterstützt Sie beim Verfassen eines soliden Auflösungsvertrags und klagt – wenn notwendig – die Kündigung ein.

WOMIT KÖNNEN WIR NOCH HELFEN?

  • Bearbeitung von Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Arbeitsbedingungen
  • Verhandlungen über Freisetzungsregelungen
  • Einzel- und Massenentlassungen
  • Fristlose Kündigungen
  • Suspendierungen
  • Begleitung von Fusionen und Restrukturierungen
  • Erstellung eines Sozialplans
  • Krankheit und Reintegration
  • Arbeitsunfähigkeit

Kontakt

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ARBEITSRECHT ANWÄLTE

MR. K. KLAASEN