Erbrecht

Mit Erbrecht hat man im Allgemeinen nicht täglich zu tun. Aber irgendwann wird jeder von uns einmal damit konfrontiert. Oft ist dann der Notar die erste Anlaufstelle. Dieser ist unabhängig und darf darum nicht die Belange eines oder einiger Erben vorziehen.

Bei einem Anwalt liegt das dagegen anders, denn er darf nur die Interessen seines Mandanten vertreten. Bei Erbstreitigkeiten spielt dies also oft eine Rolle. Aber auch ohne Streitigkeiten kann es wichtig sein, sich schon im Voraus über die gesetzlichen Möglichkeiten zu informieren. Ein gutes Beispiel ist das einer Tochter, die Geschäftsführerin im Unternehmen ihres Großvaters ist. Auch wenn der Großvater kein Testament gemacht hat, kann die Tochter sich beim Verteilen der Nachlassenschaft das Unternehmen zuweisen lassen und dabei das Gesetz auf ihrer Seite wissen.

Oft gibt es zwar ein Testament, aber wird die Führung der Gesellschaft durch Uneinigkeit zwischen den Erben praktisch unmöglich. Auch dann kann ein Anwalt helfen, die Probleme zu lösen, zum Beispiel durch Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Was auch immer häufiger vorkommt, ist, dass ein Testament nicht eindeutig ist. Ein Notar, der das Testament selbst aufgesetzt hat, ist nicht die geeignete Person zur Lösung des Problems. Die Chance, dass der Richter in einer solchen Auslegungsfrage zu Ihren Gunsten entscheidet, kann gerade ein Anwalt am besten einschätzen.

Die Praxis

Wir können Ihnen also vor allem helfen, wenn der Notar nicht weiter weiß oder Streitigkeiten entstanden sind. Dabei geht es um sowohl die Auslegung von Testamenten, die Beilegung von Erbstreitigkeiten als auch die Sicherstellung der Unternehmensfortführung. Wenn ein Prozess sich nicht vermeiden lässt, können wir Ihnen eine Einschätzung Ihrer Chancen geben.

Womit können wir noch helfen?

  • Erteilung von Informationen über besondere Rechte von Erben, zum Beispiel das Recht auf Weiternutzung, Nießbrauch oder bestimmte Sachen
  • Verrechnung von Schulden und Anrechnung von Schenkungen
  • Finden von Vermögenswerten, die aus der Nachlassenschaft verschwunden sind
  • Streitigkeiten mit einem Testaments- bzw. Verwaltungsvollstrecker, wenn notwendig wird vor Gericht die Entlassung des Vollstreckers und Ernennung eines neuen Vollstreckers durchgesetzt
  • Auskunftsrecht von Erben
  • Einfordern von Vermächtnissen
  • Einfordern des Pflichtteils
  • Benachteiligung von Erben durch den Verstorbenen oder Miterben

Kontakt

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