PERSONEN- UND FAMILIENRECHT

Wenn sich Ihre private Situation verändert, zum Beispiel im Fall einer Scheidung oder bei der Verteilung einer Nachlassenschaft, können Sie mit dem Personen- und Familienrecht zu tun bekommen. Da es um persönliche Beziehungen geht, kommen oft Emotionen ins Spiel. Es betrifft einschneidende Ereignisse, in deren Zusammenhang verschiedene Dinge geregelt und festgelegt werden müssen. Dabei treffen oft unterschiedliche finanzielle Interessen aufeinander. Um zu einer wohlüberlegten Entscheidung zu kommen, ist es wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt. Wiggers Ross Advocaten | Belastingkundigen unterstützt Sie mit sachkundiger rechtlicher Beratung und Begleitung.

Das Personen- und Familienrecht wird immer komplexer. Es ist wichtig, sich gut beraten zu lassen. Jede Situation ist anders und erfordert einen anderen Ansatz. Fachkompetenz und die Qualität der Rechtsberatung werden immer wichtiger. Eine „günstige“ Internetscheidung kann schwerwiegende Folgen haben, die sich nicht mehr wiederherstellen lassen. Eine inhaltliche Beratung gibt es bei einer derartigen Ehescheidung nicht. Wenden Sie sich für eine fachkundige und praktische Beratung rechtzeitig an einen unserer Rechtshilfeexperten.

DIE PRAXIS

Sie kommen zu dem schwierigen Schluss, dass Sie sich scheiden lassen wollen. Jetzt müssen Sie verschiedene, knifflige Entscheidungen treffen. Diese können die Güterteilung, die Teilung von Rentenansprüchen und bei gemeinsamen Kindern die Vereinbarung von Unterhalt und Umgang betreffen. Unsere Anwälte können Ihnen beim Treffen all dieser schwierigen Entscheidungen helfen. Das Ziel ist, einen Vergleich zu finden, dem beide Beteiligten zustimmen können. Wir legen Vereinbarungen für Sie fest, um zukünftige Probleme zu verhindern. Wenn es nicht möglich ist, Vereinbarungen zu treffen, legen wir Ihre Wünsche ordnungsgemäß dem Richter vor.

Sie können sich für das Einreichen der Scheidung und den rechtlichen Beistand dabei an uns wenden. Das ist einvernehmlich durch Mediation, durch eine Verhandlungsscheidung mit eigenem Anwalt oder jeweils mit einem eigenen Anwalt möglich. Wir beraten und begleiten Sie und erstellen wenn erforderlich einen Elternplan und eine Scheidungsvereinbarung für Sie. Wir setzen das Scheidungsverfahren in Gang. Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt beim Amtsgericht eingereicht werden. Ein Scheidungsmediator kann diesen Antrag nicht einreichen. Eine einvernehmliche Scheidung kann schnell abgewickelt werden, weil der Anwalt auch den Scheidungsantrag einreicht. In anderen Fällen ist das von den Umständen und Streitpunkten abhängig. Ihr Rechtsanwalt spricht dies alles mit Ihnen durch.

WOMIT KÖNNEN WIR NOCH HELFEN?

  • Ehescheidung (Mediation, Verhandlungsscheidung, Scheidung mit eigenem Anwalt)
  • Eingetragene Partnerschaft
  • Trennung und Auflösung des Vertrags über nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Aufteilung des Vermögens
  • Abwicklung des Ehevertrags
  • Kinder- und Ehegattenunterhalt
  • Elternplan, Umgangsregelung und Sorgerecht
  • Erbrechtliche Angelegenheiten
  • Vormundschaft, treuhänderische Verwaltung und Mentorschaft
  • Familiensachen von Unternehmern